Nach einem Jahr wieder zur Kur?
Hallo!
Ich weiß nicht, obs hier richtig ist, aber ich hab mal eine Frage...Ich war letztes Jahr zur Kur möcht nächstes Jahr gerne wieder, da ich merke, daß es wieder genauso los geht wie letztes Jahr und ich wieder am Anfang vom Ende stehe...Wie oft kann man eine Kur beantragen? In welchen Abständen kann sie mir bewilligt werden? Kann man jährlich eine Kur beantragen?
LG
Ich weiß nicht, obs hier richtig ist, aber ich hab mal eine Frage...Ich war letztes Jahr zur Kur möcht nächstes Jahr gerne wieder, da ich merke, daß es wieder genauso los geht wie letztes Jahr und ich wieder am Anfang vom Ende stehe...Wie oft kann man eine Kur beantragen? In welchen Abständen kann sie mir bewilligt werden? Kann man jährlich eine Kur beantragen?
LG
LG von Anni & Mäuse
- Gewitterhexe
- Beiträge:5308
- Registriert:Montag 1. März 2010
- Wohnort:Gast
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
Hallo Anni,da kommen viele Faktoren zusammen...Normalerweise gibt es die 4-Jahres-Regel.sollte aber seit der letzten Kur eine Neue Erkrankung oder Situation wie z.B. Tod eines Angehörigen dazu gekommen sein,stehen die Chancen besser..oder du hast ein krankes Kind und beantragst ne Kinderkur...du hast zwar dann kaum Anwendungen aber kommst von zuhause raus
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
Hmmm......Also es ist niemand gestorben oder krank (zum Glück)...Bei mir ist es so, daß ich mittlerweile wieder völlig ausgelaugt bin. Durch den Vollzeitjob und private Dinge bin ich einfach alle...Ich werde es sonst einfach noch mal versuchen, werde mit meinem Arzt noch mal sprechen und mich dann wieder an die Friesen wenden. Letztes Jahr hat es ja auhc super geklappt...
LG von Anni & Mäuse
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
Wie lange ist die Bewilligung gültig bzw. wann muß ich die Kur antreten, wenn eine bewilligung da ist? Wenn ich jetzt beantrage für die Osterferien - wär das schon zu spät?
LG von Anni & Mäuse
- Gewitterhexe
- Beiträge:5308
- Registriert:Montag 1. März 2010
- Wohnort:Gast
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
das passt...wenn du über uns beantragst,schicken unsere es passend raus
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
Laut Kurarzt aus meiner jetzigen Kur gibt es seit Juni 2012 neue Richtlinien für Mutter Kind Kuren.
Mitarbeiterin der Kurberatung Friesland
http://www.mukiku.de/mutter_kind_vater_ ... hausen.htm
Mama für immer in meinem Herzen
http://www.mukiku.de/mutter_kind_vater_ ... hausen.htm
Mama für immer in meinem Herzen
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
und welche sind das?jatalue hat geschrieben:Laut Kurarzt aus meiner jetzigen Kur gibt es seit Juni 2012 neue Richtlinien für Mutter Kind Kuren.
LG von Anni & Mäuse
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
es gibt keine 4 jahres frist mehr. Wenn dein Arzt sagt du musst zur Kur dann verordnet er die Kur und diese verordnung soll nur noch bei den KK eingereicht werden und dann dürfen die KK nicht mehr ablehnen.Der Kur sagte das man wenn dein arzt es für Notwendig hält jedes Jahr eine Kur machen kann.
Mitarbeiterin der Kurberatung Friesland
http://www.mukiku.de/mutter_kind_vater_ ... hausen.htm
Mama für immer in meinem Herzen
http://www.mukiku.de/mutter_kind_vater_ ... hausen.htm
Mama für immer in meinem Herzen
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
Natürlich gibt es noch die 4jahres Frist!!jatalue hat geschrieben:es gibt keine 4 jahres frist mehr. Wenn dein Arzt sagt du musst zur Kur dann verordnet er die Kur und diese verordnung soll nur noch bei den KK eingereicht werden und dann dürfen die KK nicht mehr ablehnen.Der Kur sagte das man wenn dein arzt es für Notwendig hält jedes Jahr eine Kur machen kann.
Alle 4 Jahre gilt eine Mutter-Kind-Kur als Pflichtleistung, dazwischen nicht. Das heißt es muss eine Medizinische Notwendigkeit bestehen und es sollten ambulante Maßnahmen gemacht worden sein.
vorzeitige Kuren werden auch IMMER dem MDK vorgelegt, bei Regelkuren braucht das nicht, nur jeder 4. eingegangener Antrag bei der KK.
Klinik Feldberg, Altglashütten/Schwarzwald, 2000 (Mukikur)
Klinik Inntaler Hof, Neuburg am Inn, 2005 (Mukikur)
Klinik Silberberg, Bodenmais, 2007 (Kinderkur)
Klinik Friesenhörn, Horumersiel, 2008 (Mukikur)
Reha Klinik Alpenblick 2, Isny/Allgäu, 2011 (Reha über die RV)
Klinik St. Marien, Wertach/Allgäu, 2012 (Mütterkur)
Klinik Silberberg, Bodenmais/Bayern, 2014 (Vorsorgekur)
Klinik Glotterbad, Glottertal, 2016, (Reha über die RV)
Klinik Inntaler Hof, Neuburg am Inn, 2005 (Mukikur)
Klinik Silberberg, Bodenmais, 2007 (Kinderkur)
Klinik Friesenhörn, Horumersiel, 2008 (Mukikur)
Reha Klinik Alpenblick 2, Isny/Allgäu, 2011 (Reha über die RV)
Klinik St. Marien, Wertach/Allgäu, 2012 (Mütterkur)
Klinik Silberberg, Bodenmais/Bayern, 2014 (Vorsorgekur)
Klinik Glotterbad, Glottertal, 2016, (Reha über die RV)
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
Aber seit Juni 2012 soll das anders sein. Man gibt keinen Antrag mehr bei der KK ab sondern eine Verordnung. So hat es mir der Arzt auf Kur gesagt. Ich kann ja nur das weiter geben was mir gesagt wurde.Juddel hat geschrieben:Natürlich gibt es noch die 4jahres Frist!!jatalue hat geschrieben:es gibt keine 4 jahres frist mehr. Wenn dein Arzt sagt du musst zur Kur dann verordnet er die Kur und diese verordnung soll nur noch bei den KK eingereicht werden und dann dürfen die KK nicht mehr ablehnen.Der Kur sagte das man wenn dein arzt es für Notwendig hält jedes Jahr eine Kur machen kann.
Alle 4 Jahre gilt eine Mutter-Kind-Kur als Pflichtleistung, dazwischen nicht. Das heißt es muss eine Medizinische Notwendigkeit bestehen und es sollten ambulante Maßnahmen gemacht worden sein.
vorzeitige Kuren werden auch IMMER dem MDK vorgelegt, bei Regelkuren braucht das nicht, nur jeder 4. eingegangener Antrag bei der KK.
Mitarbeiterin der Kurberatung Friesland
http://www.mukiku.de/mutter_kind_vater_ ... hausen.htm
Mama für immer in meinem Herzen
http://www.mukiku.de/mutter_kind_vater_ ... hausen.htm
Mama für immer in meinem Herzen
- Gewitterhexe
- Beiträge:5308
- Registriert:Montag 1. März 2010
- Wohnort:Gast
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
jatalue hat geschrieben:Aber seit Juni 2012 soll das anders sein. Man gibt keinen Antrag mehr bei der KK ab sondern eine Verordnung. So hat es mir der Arzt auf Kur gesagt. Ich kann ja nur das weiter geben was mir gesagt wurde.Juddel hat geschrieben:Natürlich gibt es noch die 4jahres Frist!!jatalue hat geschrieben:es gibt keine 4 jahres frist mehr. Wenn dein Arzt sagt du musst zur Kur dann verordnet er die Kur und diese verordnung soll nur noch bei den KK eingereicht werden und dann dürfen die KK nicht mehr ablehnen.Der Kur sagte das man wenn dein arzt es für Notwendig hält jedes Jahr eine Kur machen kann.
Alle 4 Jahre gilt eine Mutter-Kind-Kur als Pflichtleistung, dazwischen nicht. Das heißt es muss eine Medizinische Notwendigkeit bestehen und es sollten ambulante Maßnahmen gemacht worden sein.
vorzeitige Kuren werden auch IMMER dem MDK vorgelegt, bei Regelkuren braucht das nicht, nur jeder 4. eingegangener Antrag bei der KK.
ich kläre das morgen....
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
kenn auch nur die 4 Jahresfrist, ausser kommt andere Krankheit
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
Natürlich gibt es noch die 4jahres Frist!!
Alle 4 Jahre gilt eine Mutter-Kind-Kur als Pflichtleistung, dazwischen nicht. Das heißt es muss eine Medizinische Notwendigkeit bestehen und es sollten ambulante Maßnahmen gemacht worden sein.
vorzeitige Kuren werden auch IMMER dem MDK vorgelegt, bei Regelkuren braucht das nicht, nur jeder 4. eingegangener Antrag bei der KK.[/quote]
Aber seit Juni 2012 soll das anders sein. Man gibt keinen Antrag mehr bei der KK ab sondern eine Verordnung. So hat es mir der Arzt auf Kur gesagt. Ich kann ja nur das weiter geben was mir gesagt wurde.[/quote]
ich kläre das morgen....[/quote]
hast du was raus gefunden?
Alle 4 Jahre gilt eine Mutter-Kind-Kur als Pflichtleistung, dazwischen nicht. Das heißt es muss eine Medizinische Notwendigkeit bestehen und es sollten ambulante Maßnahmen gemacht worden sein.
vorzeitige Kuren werden auch IMMER dem MDK vorgelegt, bei Regelkuren braucht das nicht, nur jeder 4. eingegangener Antrag bei der KK.[/quote]
Aber seit Juni 2012 soll das anders sein. Man gibt keinen Antrag mehr bei der KK ab sondern eine Verordnung. So hat es mir der Arzt auf Kur gesagt. Ich kann ja nur das weiter geben was mir gesagt wurde.[/quote]
ich kläre das morgen....[/quote]
hast du was raus gefunden?
Mitarbeiterin der Kurberatung Friesland
http://www.mukiku.de/mutter_kind_vater_ ... hausen.htm
Mama für immer in meinem Herzen
http://www.mukiku.de/mutter_kind_vater_ ... hausen.htm
Mama für immer in meinem Herzen
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
Also ich leide ja schon seit längerer Zeit unter starken Rückenschmerzen - Berufsbedingt, daher auch letztes Jahr die Kur. Nun ist es so, daß die Rückenschmerzen trotz KG, Massagen, Spritzen, nicht besser werden. Nun soll ich nochmal durchgechekct werden, ob es vielleicht auch die Bandscheibe ist. Dazu kommt, daß ich Vollzeit in der Pflege arbeite (nach wie vor) Hauptverdiener bin, nach der Arbeit oder vorher - je nach Schicht - kommt noch der Haushalt, die Kinder, Termine der Kinder, zeitweise bin ich an der Belastungsgrenze, kann einfach nicht mehr. Daher hatte ich überlegt, ob ich eine erneute Kur beantrage
LG von Anni & Mäuse
- Gewitterhexe
- Beiträge:5308
- Registriert:Montag 1. März 2010
- Wohnort:Gast
Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?
ich frag mich,ob die dich dann nicht in ne Reha stecken..
sorry Tanja,hab heute morgen verpeilt,kläre das aber noch...
sorry Tanja,hab heute morgen verpeilt,kläre das aber noch...